Einladung zur Hauptversammlung 2016

Werte Mitglieder,

gemäß § 7.11 der Vereinssatzung wird hierdurch die ordentliche Mitgliederversammlung auf

Freitag, 03.06.2016, Beginn: 19 Uhr

einberufen. Sie findet im Nebenzimmer der Vereinsgaststätte statt.

Tagesordnung:

  1. Verlesen des Protokolls der letztjährigen Mitgliederversammlung entfällt.

(kann eingesehen werden)

  1. Erstattung der Geschäftsberichte
  • des 1. Vorsitzenden
  • des Kassiers und der Kassenprüfer
  • des Abteilungsleiters Fußball

sowie seiner Mitarbeiter

  • der Abteilungsleiterin Freizeitsport (Gymnastik, Tischtennis, Walking)
  • des Betreuers der Sportanlagen
  • des Eventmanagers
  1. Aussprache über die Berichte
  2. Entlastung des 1. Vorsitzenden und der Mitglieder des Vorstandes
  3. Entlastung des Hauptkassiers und der Kassenprüfer
  4. Entlastung des Abteilungsleiters Fußball und seiner Mitarbeiter

(stimmberechtigt sind die Mitglieder der Fußballabteilung)

  1. Neuwahl des 1. Vorsitzenden und der Mitglieder des Vorstandes (Stellvertr. Vorsitzende,

Hauptkassier, Beitragskassier, Schriftführer u. Stellvertreter, Beisitzer u. Stellvertreter)

  1. Bestätigung des durch die Fußballabt. bereits neu gewählten Abteilungsleiters Fußball und

seiner Mitarbeiter

  1. Bestätigung der durch die Freizeitsportabt. bereits neu gewählten Abteilungsleiterin
  2. Neuwahl der Kassenprüfer und des Ältestenrates
  3. Beitragsanpassung (siehe Anlage)
  4. Veranstaltungen
  5. Verschiedenes

Anträge müssen spätestens 2 Wochen vor der Hauptversammlung schriftlich beim 1.

Vorsitzenden eingereicht werden (§7.13), wenn sie in der Versammlung behandelt werden sollen.

Ausgenommen sind Dringlichkeitsanträge, welche mit dem Eintritt von

Ereignissen begründet werden, die nach Ablauf der Antragsfrist eingetreten sind.

Teilnahme- und stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Wir laden unsere Mitglieder herzlich ein und bitten um zahlreichen Besuch.

Anmerkung: Nach § 7.41 beträgt die Amtszeit der Mitglieder der Vorstandschaft 2 Jahre.

Neuwahlen finden daher wieder im Jahr 2018 statt.

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