Einladung zur Mitgliederversammlung 2021

Gemäß § 7.1.1 der Vereinssatzung wird hierdurch die ordentliche Mitgliederversammlung auf

Montag, den 25.Oktober 2021.
Beginn: 19.00 Uhr

einberufen. Sie findet in der Vereinsgaststätte statt.

Im Verlaufe der ordentlichen Mitgliederversammlung werden bedingt durch die Pandemie zwei Jahre abgehandelt.

Tagesordnung:

  1. Verlesen des Protokolls entfällt, da noch keine Protokolle erstellt sind.
  2. Erstattung der Geschäftsberichte
  3. Des 1. Vorsitzenden, des Kassiers und der Kassenprüfer, des Abteilungsleiters Fußball l/Herren/Damen/Jugend sowie seiner Mitarbeiter, der Abteilungsleiterinnen Freizeitsport (Gymnastik Frau Kiess, Walking Frau Steinle) des Betreuers der Sportanlage, des Eventmanagers
  4. Aussprache über die Berichte
  5. Entlastung des 1., 2. und 3. Vorsitzenden und der Mitglieder des Vorstandes
  6. Entlastung des Hauptkassiers und der Kassenprüfer
  7. Entlastung des Abteilungsleiters Fußball und seiner Mitarbeiter (stimmberechtigt sind die Mitglieder der Fußballabteilung)
  8. Entlastung der Abt. Leiterin Freizeitsport und des Betreuers der Sportanlage
  9. Neuwahl des 1., 2. und 3. Vorsitzenden und Mitglieder des Vorstandes und Beisitzer
  10. Bestätigung des durch die Fußballabtlg. bereits neu gewählten Abteilungsleiters Fußball und seiner Mitarbeiter Herr Brix
  11. Bestätigung der durch die Freizeitsportabtlg. bereits neu gewählte Abteilungsleiterin
  12. Neuwahl der Kassenprüfer
  13. Neuwahl des Hauptkassier, sowie Beitragskassier (Mitgliederverwaltung)
  14. Neuwahl Ältestenrat
  15. Neuwahl Betreuer Sportanlage
  16. Veranstaltungen
  17. Verschiedenes

An der Mitgliederversammlung für die Jahre 2019/2020 und 2020/2021 können nur Mitglieder teilnehmen, die die 3 G-Regeln erfüllen (geimpft, genesen, getestet). Die Kontrolle findet auf der Terrasse – Eingang zum Vereinsheim statt.

Anträge müssen spätestens zwei Wochen vor der Hauptversammlung schriftlich beim 1. Vorsitzenden eingereicht werden (§7.13), wenn sie in der Versammlung behandelt werden sollen. Ausgenommen sind Dringlichkeitsanträge, welche mit dem Eintritt von Ereignissen begründet werden, die nach Ablauf der Antragsfrist eingetreten sind. Teilnahme- und stimmberechtigt sind alle Mitglieder, welche das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Wir laden unsere Mitglieder:innen herzlich ein und bitten um zahlreichen Besuch.

Stuttgart, im Oktober 2021
1. Vorsitzender
Ecki Fritz